Nicht Verfügbar

Sonntag, 05. September 2010

Hier die wichtigsten Punkte:

  • Beginn der Ausbildung mit 16 ½  Jahren möglich
  • Ausbildung gem. FahrschAusbO – also genau so wie bei 18-jährigen
  • Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate und praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag  möglich
  • Die Prüfungsbescheinigung gilt (in Deutschland) als Fahrerlaubnis. Es werden darin der oder die Begleiter eingetragen.
  • Nur in Begleitung dieser Person(en) darf der Fahrer ein Kraftfahrzeug der Klasse B bzw. BE führen
  • Fahrten ohne Begleitperson (bzw. deren Verstoß gegen 0,5 Promille-Grenze oder anderer berauschender Mittel) werden geahndet (Widerruf der Fahrerlaubnis)
  • Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz  der Fahrerlaubnis der Klasse B sein
  • Sie dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben

Aktualisiert (Donnerstag, den 25. Februar 2010 um 19:22 Uhr)

 
Öffnungszeiten

Queichheimer Hauptstraße 140
76829 Queichheim (bei Landau)

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag:
18:00–20:00 Uhr Bürozeit
18:30–20:00 Uhr Unterricht


Telefonnummern
Büro:
+49 (0)63 41 - 52 74 3
Andrá Kaiser:
+49 (0)1 70 - 801 39 76