Fahren ab 17
Hier die wichtigsten Punkte:
- Beginn der Ausbildung mit 16 ½ Jahren möglich
- Ausbildung gem. FahrschAusbO – also genau so wie bei 18-jährigen
- Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate und praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag möglich
- Die Prüfungsbescheinigung gilt (in Deutschland) als Fahrerlaubnis. Es werden darin der oder die Begleiter eingetragen.
- Nur in Begleitung dieser Person(en) darf der Fahrer ein Kraftfahrzeug der Klasse B bzw. BE führen
- Fahrten ohne Begleitperson (bzw. deren Verstoß gegen 0,5 Promille-Grenze oder anderer berauschender Mittel) werden geahndet (Widerruf der Fahrerlaubnis)
- Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein
- Sie dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben
Aktualisiert (Donnerstag, den 25. Februar 2010 um 19:22 Uhr)



